Für Eigentümer von Häusern oder Wohnungen
Auch Besitzer eines Hauses oder Wohnung sind für sich und alle Personen, die die Nacht in diesem Haus oder der Wohnung verbringen, sind zur Bezahlung der Kurtaxe verpflichtet:
- Für jede Übernachtung wird Kurtaxe bezahlt. Der Besitzer und Mitglieder seiner unmittelbaren Familie zahlen jedoch eine Kurtaxe, die um 70% reduziert ist.
- Der Besitzer des Hauses oder der Ferienwohnung kann für sich und die Mitglieder der unmittelbaren Familie die Kurtaxe in einem Pauschalbetrag zahlen. Der Pauschalbetrag der Kurtaxe muss spätestens am 15. Juli des laufenden Jahres gezahlt werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung und Abmeldung erlischt jedoch nicht, indem sie den Pauschalbetrag zahlen, der Eigentümer und andere Mitglieder der unmittelbaren Familie sind verpflichtet, sich bei jeder Ankunft und durch den Urlaub ins Haus oder Wohnung zu registrieren.
- Als Mitglieder der unmittelbaren Familie gelten: Ehepartner und außerehelicher Partner, Lebenspartner in Übereinstimmung mit einer Sonderregelung, die die Lebenspartnerschaft von Personen gleichen Geschlechts regelt, Verwandte in einer geraden Linie und ihre Ehepartner, Geschwister und ihre Ehepartner, Adoptiveltern und ihre Ehepartner, ihre Eltern und ihre Ehepartner, Stiefkinder und Stiefvater.
- Der Besitzer eines Ferienhauses oder Apartments, der eine Kurtaxe pro Nacht zahlt, ist verpflichtet, eine touristische Gebühr für sich selbst und Personen zu zahlen, die am letzten Tag ihres Aufenthalts im Haus oder in der Wohnung wohnen.
- Der Besitzer des Hauses oder der Ferienwohnung für den Urlaub ist verpflichtet, seinen Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft und am letzten Tag seines Aufenthalts beim Tourismusverband anzumelden. Die Anmeldung und der Check-out erfolgen über das Informationssystem zur Registrierung und zum Check-out – eVisitor www.evisitor.hr-System oder direkt im Tourismusverband.
- Die Zugriffsdaten für das eVisitor-System werden vom zuständigen Tourismusverband zugeordnet und enthalten Benutzername, Passwort und TAN-Liste.
- Die Bestimmungen gelten für kroatische Bürger und Bürger der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Pauschalzahlung der Kurtaxe:
Kurtaxe | Kurtaxe | |
Klasse des Touristenortes | Für zwei Mitglieder (pro Person) | Für jedes weitere Mitglied (pro Person) |
B | 9 € | 3,50 € |
Kurtaxe pro Person und Nacht:
Kurtaxe pro Person und Nacht, für die Hauptsaison 15.06.-15.09. ist 1.33 € .
- Kinder bis 12 Jahre – kostenfrei
- Kinder von 12-18 Jahren – 50%
- Der Besitzer des Ferienhauses oder der Wohnung und Mitglieder seiner unmittelbaren Familie zahlen eine Kurtaxe von 70%, was 0,40 € pro Person und Nacht entspricht.
- Die Kurtaxe kann per Zahlungsschein auf das Konto des Tourismusverbandes gezahlt werden.
- Zahlungsscheine für die Zahlung der Kurtaxe können dem eVisitor-System entnommen werden.
Quelle: Touristmusverband Privlaka am 25.05.2025
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